20.08.2020, 13:55 Uhr

Landesverfassungsgericht zum Parité-Gesetz

Als Justiziar der CDU-Fraktion beobachte ich heute die Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht zum Parité-Gesetz, wonach zukünftig Frauen und Männer abwechselnd auf den Listen der Parteien als Kandidaten zu berücksichtigen sind. Die Skepsis unserer Fraktion gegenüber dem Gesetz wird durch die mündliche Anhörung bestätigt. Die große gesellschaftliche Aufgabe, mehr Frauen in politische Mandate zu bringen, wiegt nicht die Eingriffe in die Freiheit und Gleichheit der Wahl auf.
Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2019 hatte die CDU-Fraktion hier dementsprechend verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und dem Gesetz nicht zugestimmt. - Klar ist unabhängig davon: Es bleibt eine Aufgabe auch dieses Parlamentes, die politische Teilhabe von Frauen in politischen Führungspositionen zu verbessern. Das steht auf der Agenda und die Koalition wird sich dieser Aufgabe unabhängig vom noch ausstehenden Urteil annehmen.