Pandemie bedingt werden bei den Direktwahlen von Bürgermeister, Landräten und Ortsvorstehern die Unterstützer-Unterschriften um die Hälfte reduziert. Die Regelung ist bis zum 29.05.2021 begrenzt.

Pandemie bedingt werden bei den Direktwahlen von Bürgermeister, Landräten und Ortsvorstehern die Unterstützer-Unterschriften um die Hälfte reduziert. Die Regelung ist bis zum 29.05.2021 begrenzt.