Kleine Anfrage 1729 - Vorbereitung auf eine erneute Notwendigkeit von Distanzunterricht
Gemäß der Meldung für die 48. Kalenderwoche gab es am Stichtag 2. Dezember 2021 in Brandenburg 426 positiv getestete Lehrkräfte und 589 Lehrkräfte in Quarantäne. Von den Schülerinnen und Schülern waren 5.935 positiv getestet und 12.639 befanden sich in Quarantäne.
Seit dem 29. November 2021 können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufen, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen mit einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben. Diese Teilaussetzung der Präsenzpflicht ist eine Reaktion auf die Ängste von Eltern, Kindern und Jugendlichen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Schülerinnen und Schüler, die auf dieser Grundlage die Schule nicht besuchen, haben allerdings keinen Anspruch auf Unterricht per Video, sondern erhalten zumeist zu Wochenbeginn einige Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung.
Bei vielen Eltern entsteht daher zunehmend der Eindruck, dass aus den pandemiebedingten Schulschließungen in den Jahren 2020 und 2021 nicht die richtigen Schlussfolgerungen und Lehren gezogen worden sind. Immer mehr Schülerinnen, Schüler und Eltern haben das Gefühl, dass es im Hinblick auf Online- oder Hybridunterricht und digitale Lernangebote keine oder zu wenig Fortschritte und Verbesserungen gegeben hat.
Die Entscheidung, Präsenzunterricht möglichst lang zu ermöglichen und die Schulen offen zu halten, ist unbestritten richtig.
Dennoch braucht es gewissenhafte Vorbereitung auf den Worst Case, um in diesem schnell, flexibel und bedarfsgerecht reagieren zu können und allen Schülerinnen und Schülern guten Unterricht wenigstens aus der Ferne zuteilwerden zu lassen. Ich frage die Landesregierung:Ich frage die Landesregierung:
1. Welche technischen, personellen und organisatorischen Vorkehrungen wurden durch das MBJS mittelfristig für den Fall getroffen, dass Präsenzunterricht teilweise (z. B. durch Aussetzung der Präsenzpflicht oder auch für Schüler, die sich in Quarantäne befinden) nicht mehr möglich ist? 2. Welche technischen, personellen und organisatorischen Vorkehrungen wurden und werden durch das MBJS seit den letzten Schulschließungen im Frühjahr dieses Jahres für den Fall getroffen, dass Wechsel- oder gar Distanzunterricht wieder (nahezu) flächendeckend unumgänglich werden wird? 3. Hinter der Entscheidung, Kindern und Jugendlichen, die während der Aussetzung der Präsenzpflicht die Schule nicht besuchen, keinen Anspruch auf Onlineunterricht zu geben, steht vor allem die Erwägung, dass dies eine weitere Belastung für die Lehrkräfte darstellen würde.
a) Welche weiteren Alternativen oder Ergänzungen (z. B. Lizenzen für externe Online-Lernplattformen mit Lernvideos, interaktiven Übungen und Live Chat) zu einer reinen Versorgung der Schüler mit wöchentlichen Aufgabenpaketen wurden durch das MBJS geprüft und/oder erprobt (bitte mit Angabe des Prüfungs- und Erprobungszeitraums)? b) Was sind die Gründe dafür, dass die einzelnen geprüften und erprobten Alternativen und Ergänzungen nicht eingesetzt werden?
4. Wie wurden diese Vorkehrungen seitens der Städte und Gemeinden aufgenommen und umgesetzt? Welche Rückmeldungen ergaben sich an das MBJS?
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