14.06.2022

Kleine Anfrage 2072 - Orientierungsarbeiten und Schulfahrten

 Mit der Änderung der Grundschulverordnung (GV) vom 22.08.2011 wurden die Orientierungsarbeiten Deutsch in den Jahrgangsstufen 2 und 4 sowie in Mathematik in der Jahrgangsstufe 4 im § 10 Abs. 2 aufgenommen.

Die Orientierungsarbeiten werden den Schulen als Download über ZENSOS ca. zwei Wochen vor dem Termin zur Verfügung gestellt und müssen entsprechend vervielfältigt werden. Zu jeder Orientierungsarbeit gibt es ein Lehrerheft sowie ein Schülerheft. Die Eltern werden durch die Schule über den Zeitpunkt der Orientierungsarbeit/en sowie über die Bewertung als Klassenarbeit angemessen informiert. 

 Die Orientierungsarbeiten fanden und finden in diesem Jahr im Juni statt. Zeitgleich fanden und finden viele Klassenfahrten statt. Zur Stärkung des Klassenverbandes ist dies nach der Coronapandemie besonders wichtig.

Kinder und Jugendliche sollen nach der Coronapandemie schnell wieder Versäumtes auf- holen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und Miteinander. Dazu zählen auch Schulfahrten. 

Schulfahrten sind nach der Definition des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg schulische Veranstaltungen, die außerhalb von Schule stattfinden. Sie können als Wandertag, Exkursion, zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbe- werbe, im Rahmen von Schülerbegegnungen und Schüleraustausch oder als mehrtägige Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrt stattfinden. 

Ich frage die Landesregierung: 

  1. Mussten Orientierungsarbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch auf Klassenfahrten von Grundschulklassen geschrieben werden? 
  2. Wenn ja, wie viele Klassen waren betroffen? 
  3. Gibt es Ausweichtermine für die oben beschriebenen Orientierungsarbeiten? 
  4.  Wenn ja, können bzw. konnten diese für eine gesamte Klassenstufe einer Schule genutzt werden? 
  5. Wenn ja, wie oft wurde dies genutzt?