12.07.2022

Kleine Anfrage 2084 - Deponiebedarf in Brandenburg

Das Errichten einer Deponie bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt auch eine Bedarfsprüfung, denn Deponien stellen einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar. Dieser Eingriff ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Das Vorhaben ist nur dann gerechtfertigt, wenn es im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung objektiv erforderlich ist. Der Vorhabenträger muss im Rahmen des Verfahrens also darlegen, dass für die Deponierung der vorgesehenen Abfälle am konkreten Standort ein Bedarf besteht. Dabei hat er sich an den bestehenden Verhältnissen und den Aussagen des Abfallwirtschaftsplans (AWP) zu orientieren.